Arbeitsvermittlung: (Vermittlung ohne Kosten für Sie)

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Wir bieten sowohl Arbeitgebern als auch Arbeitnehmern eine Plattform! Durch unseren Anschluss an eine Datenbank, sind wir immer auf dem neusten Stand. Wir bieten die aktuellsten und interessantesten Jobangebote aus ganz Deutschland. Für Arbeitslose gilt eine spezielle Regelung des Arbeitsamtes.

Arbeitslose, die Anspruch auf Arbeitslosengeld (Alg) oder Arbeitslosenhilfe (Alhi) haben (dazu gehört auch ein ruhender Anspruch), erhalten auf Wunsch von ihrem Arbeitsamt einen Vermittlungsgutschein. Voraussetzung für die Ausstellung des Gutscheins ist, dass der Arbeitslose nach 3 Monaten Arbeitslosigkeit noch nicht vermittelt ist.

Den Vermittlungsgutschein kann beanspruchen, wer Anspruch auf Arbeitslosengeld hat und nach mindestens zweimonatiger Arbeitslosigkeit noch nicht vermittelt ist. Diese Wartezeit muss innerhalb der letzten drei Monate vor dem Tag der Beantragung des Vermittlungsgutscheins erfüllt sein. Ein Anspruch auf Ausstellung eines Vermittlungsgutscheines besteht auch dann, wenn die Wartezeit von zwei Monaten bereits in den letzten drei Monaten vor einer Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung oder Weiterbildungsmaßnahme erfüllt war. Auf die Dauer der Maßnahme kommt es nicht an. Wird der Vermittlungsgutschein nicht unmittelbar nach der Maßnahme beantragt, setzt sich die Rahmenfrist von drei Monaten aus Zeiten nach und vor der Maßnahme zusammen. In diesem Fall besteht ein Anspruch auf den Vermittlungsgutschein, wenn die Zeiten der Arbeitslosigkeit in dieser gestückelten Rahmenfrist zusammen zwei Monate ergeben. Teilnehmer an Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung nach § 16 Abs. 3 SGB II (sog. Ein-Euro-Jobs) werden im Hinblick u.a. auf die weitgehend identische arbeitsmarktliche Zielsetzung und Wirkungsweise wie Arbeitnehmer behandelt, die eine ABM-Beschäftigung ausüben oder zuletzt ausgeübt haben. Sie können daher während und unmittelbar nach der Teilnahme an der Arbeitsgelegenheit einen Vermittlungsgutschein ohne Wartezeit erhalten. Anspruch auf den Vermittlungsgutschein haben auch alle Arbeitnehmer, die in Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM) oder traditionellen Strukturanpassungsmaßnahmen (SAM) beschäftigt sind. Der Gutschein kann beim Arbeitsamt persönlich abgeholt oder formlos per Telefon, Brief, Fax oder E-mail unter Angabe der Kunden-Nr. angefordert werden. Mit dem Vermittlungsgutschein kann der Arbeitslose bzw. Arbeitnehmer einen oder mehrere private Arbeitsvermittler seiner Wahl einschalten.